AGB Hebamme Lisa Krebs
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett sowie bei Still- oder Ernährungsproblemen des Säuglings. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme.
Sofern eine Ärztin/ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu dieser/diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis; die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen Leistungen.
Im Rahmen der Hebammenbetreuung werden personenbezogene Daten der Patientin, wie auch der (geborenen/ ungeborenen) Kinder, von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Diese Daten werden in elektronischer und nicht-elektronischer Form gespeichert.
Neben Angaben zur Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist.
Die Daten werden nur an Dritte weitergegeben (z.B. behandelnde/r Gynäkologin/e, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht
Zur Abrechnung mit der Krankenkasse wird das KDfH-Team beauftragt. Dazu werden die zur Abrechnung nach § 301a SGB V notwendigen Angaben weitergeleitet (insbesondere sind dies Name, Geburtsdatum und die abzurechnenden Leistungen mit Datum.) Das Service Center ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, beachtet die Datenschutzgesetze und darf die Daten nur an die zuständige Krankenkasse weitergeben.
Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen z. B. Ärzten, der Schweigepflicht. Sofern eine Notsituation es rechtfertigt, die Patientin nicht ansprechbar ist oder weitere Hilfe dringend benötigt wird, ist es der Hebamme gestattet, diese Patientendaten an Ärzte oder andere an der Behandlung beteiligten Personen weiterzugeben.
Der Weitergabe aller Daten und medizinischen Befunde an eine Vertretungshebamme stimmt die Leistungsempfängerin ausdrücklich zu. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art 9 Abs. 3 DSGVO
Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist.
Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§14b UStG). Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres.
Nach § 630f Abs. 3 BGB besteht eine Aufbewahrungspflicht für die Dokumentation der Hebammenversorgung von zehn Jahren. Gleiches ergibt sich regelmäßig auch aus der gültigen Hebammenberufsordnung, sofern dort nicht längere Fristen vorgesehen sind. Im Hinblick auf § 199 Abs. 2 BGB ist die Hebamme berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus haben sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21. DSGVO).
Sollte eine Bestimmung des Behandlungsvertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung haben die Parteien eine Regelung zu treffen, die sie unter Berücksichtigung von Treu und Glauben in Kenntnis der Unwirksamkeit dieser Bestimmung getroffen hätten.
Die Kundin hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Hebamme mittels einer eindeutigen, schriftlichen Erklärung (z.B. Brief, E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.